Die Preise
Hier müssen wir zunächst unterscheiden, ob es sich um Leistungen der Kranken- oder der Pflegekasse handelt.
Leistungen der Krankenkasse
Leistungen der Krankenkasse (häusliche Krankenpflege, bzw. Behandlungs-pflege) sind z.B. Wundverbände, Spritzen, Medikamentengabe, Kompressions-strümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände, Infusionen, Katheterisieren, usw.
Diese Maßnahmen müssen vom behandelnden Arzt verordnet werden, Sie brauchen dafür keine Pflegestufe. Die Kosten dieser Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse. Allerdings müssen sie einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung für die ersten 28 Behandlungstage eines Jahres in Höhe von 10% der Rechnungssumme und weitere 10,00€ für jede ärztliche Verordnung leisten. Für diesen Eigenanteil bekommen Sie die Rechnung nicht von uns, sondern von Ihrer Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von diesen Kosten befreit werden.
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse sind für Niedersachsen in einem Leistungskatalog mit Tätigkeiten und zugehörigen Punkten und Punktwerten geregelt. Dieser Katalog ist Grundlage für die Preisgestaltung jedes Niedersächsischen Pflege-dienstes. Als Tätigkeiten sind z.B. die Teil- oder Ganzkörperwäsche, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Ausscheidung, Unterstützung bei Mobilisation, Lagerungsmaßnahmen usw. zu nennen. Zusätzlich fallen noch Wegepauschalen an.
Für die Kostenübernahme der Pflegekasse aus diesem Leistungsbereich ist eine Pflegestufe nötig. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes einen bestimmten Geldbetrag (Pflegesachleistung). So kann es sein, dass die Zuzahlung der Pflegekasse für die Versorgung ausreicht, aber evtl. auch eine private Zuzahlung von Nöten ist.
Da die Pflege eines Menschen sehr individuell ist und jeder andere Bedürfnisse und Gewohnheiten hat, ist eine Pauschalaussage bezüglich der Kosten nicht möglich.
Daher muss erst der individuelle Pflegebedarf unter Berücksichtigung der Wohnsituation gemeinsam ermittelt werden und dann kann ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt werden.
Natürlich ist dieses Gespräch der Pflegebedarfsermittlung und die Erstellung des Kostenvoranschlages für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Rufen Sie uns an, wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie über mögliche Lösungen und Hilfen in Ihrer häuslichen Umgebung und was diese kosten würden.